Österreichs Parlament verschärft Gesetze gegen Muslime · Bayerns Parlament beschließt Unterricht ohne Muslime · Hamburgs Parlament diskutiert über Muslime im Rundfunkrat · Hessens Parlament errichtet Hanau-Ausschuss.
Beginnen wir den Wochenrückblick ausnahmsweise nicht mit neuen Diskriminierungen von Muslimen und Musliminnen in Österreich. Stellen wir uns stattdessen vor, irgendein mehrheitlich muslimisches Land hätte diese Woche Sondergesetze für die christliche Minderheit im Land verabschiedet.
Wie laut wäre hierzulande die Empörung, wenn iranische Behörden alle christlichen Gemeindevorsteher zukünftig in einem “Pfarrerverzeichnis” erfassen würden? Wie groß wären die Schlagzeilen, wenn Abgeordnete in Ankara beschlossen hätten, die ohnehin schon diskriminierenden Auflagen für christliche Gemeinden noch einmal zu verschärfen und die Möglichkeiten für Kirchen-Schließungen noch einmal auszuweiten? All das unter der Überschrift der “Anti-Terror”-Bekämpfung und entgegen des Protests der offiziellen Vertretung der Christen im Land.
Österreichs Parlament verschärft Stigmatisierung von Muslimen
Ohne viel Empörung beschloss Österreichs Nationalrat diesen Mittwoch (7.7.) die weitere Ausgrenzung und Stigmatisierung seines muslimischen Bevölkerungsteils. Um Inhalt und Kritik des “Anti-Terror-Pakets” ging es schon ein paar mal in diesem Wochenrückblick (z.B. hier, hier und hier).
Einen aktuellen Bericht gibt es im Standard. Lesenswert ist auch dieser Beitrag, in dem Andreas Kowatsch, Lehrstuhlinhaber am Institut für Kirchenrecht und Religionsrecht der Uni Wien, erklärt, warum sich das Gesetz nicht nur gegen Muslime und Musliminnen, sondern auch die Verfassung des Landes richtet.
Bayerns Parlament beschließt Islamunterricht ohne Muslime
Einen verfassungsrechtlich problematischen Parlamentsentscheid gegen den Willen der betroffenen Religionsgruppen gab es diese Woche auch in Bayern. Der Bayerische Landtag beschloss am Dienstag (6.7.), ab kommenden Schuljahr das Wahlpflichtfach “Islamischer Unterricht” einzuführen.
Das Problem daran: Muslimische Religionsgemeinschaften haben mit dem staatlichen Unterricht nichts zu tun. Doch genau das sieht das Grundgesetz eigentlich vor. Wenig verwunderlich: Die Begeisterung ist bei muslimische Vertretern eher gering. Einen Überblick über deren Kritikpunkte bietet dieser Beitrag des Bayerischen Rundfunks.
Wie es generell um islamischen Religionsunterricht in Deutschland steht, habe ich hier zusammengefasst (Spoiler: sehr schlecht).
Hamburgs Parlament streitet über Muslime im Rundfunkrat
Fast ein positives Signal für mehr Repräsentation von Muslimen gab es hingegen in der Hamburger Bürgerschaft. Dort hatten schon im Juni die Fraktionen von SPD und Grünen gefordert, 1 der 58 Plätze im NDR-Rundfunkrat für einen muslimischen Vertreter freizuräumen. Eigentlich ein selbstverständlicher und längst überfälliger Schritt, bedenkt man, dass die Rundfunkräte der Öffentlich-Rechtlichen dazu da sind, die Vielfalt der Gesellschaft zu repräsentieren.
Aber wenn es um die Gleichberechtigung von muslimischen Menschen in Deutschland geht, ist leider nichts selbstverständlich. Und so kam es wie es kommen musste und aus aus einer Debatte für mehr Repräsentation wurde im Handumdrehen eine für mehr Ausgrenzung. Erst begannen AfD und CDU Hamburgs islamische Organisationen pauschal zu Islamisten zu erklären, dann schlossen sich – wie gewohnt – Springer- und andere rechte Medien der Kampagne an.
Wie solche Islamismus-Kampagnen funktionieren, hatte ich letzte Woche in einem Beitrag aufgeschrieben. Wer Lust hat, kann ja mal schauen, wie viele der “Tipps” er in den aktuellen Medienberichten wiederentdeckt.
Hessens Parlament ermöglicht Aufklärung über Hanau
Eine positive Parlamentsentscheidung gab es diese Woche aber doch noch. Mit Zustimmung aller Fraktionen außer der AfD hat der Hessische Landtag die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses zum rassistischen Attentat von Hanau beschlossen.
Ein paar der Fragen und Ungereimtheiten, mit denen sich der Ausschuss befassen soll, hat Christoph Schmidt-Lunau in der taz aufgeschrieben:
Warum hatte der spätere Mörder einen Waffenschein, obwohl er bereits vor der Tat auffällig geworden war? Warum hatten Staatsanwaltschaft und Bundesanwaltschaft seine Drohbriefe mit rassistischen und rechtsextremistischen Inhalten nicht ernst genommen? Warum war der Notausgang des Kiosk, dem zweiten Tatort, verschlossen und damit der Fluchtweg versperrt und wer wusste davon? Warum dauerte es Stunden, bis das Sondereinsatzkommando das Wohnhaus des Täters stürmte?
Newroz Duman, die sich in der „Initiative 19. Februar“ für die Interessen der Hinterbliebenen einsetzt, begrüßte die Einrichtung des Ausschusses:
Die Kette des Versagens vor, in und nach der Tatnacht liegt überwiegend in der Verantwortung hessischer Behörden und der Polizei. Deshalb ist es notwendig und wichtig, dass alle Fehler und Unterlassungen im hessischen Parlament ausführlich zur Sprache gebracht werden.
Gegenstand der Untersuchung ist das Attentat vom 19. Februar 2020. Damals hatte ein Attentäter aus rassistischen Motiven neun Menschen sowie seine eigene Mutter und sich selbst erschossen. Bento hatte vergangenes Jahr mit Hinterbliebenen der Opfer gesprochen.
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1 Kommentare On Islamgesetz, Islamunterricht, Rundfunkrat, Hanau
Ist Ihnen eigentlich bewusst wie mit Christen in muslimischen Ländern umgegangen wird?
Scheinbar wirklich nicht.
Suchen Sie sich ein beliebiges muslimisches Land aus und informieren sich über die Lebensumstände der Christen dort. Haben Sie Mut.