Abendlandchroniken vom 20.12.2020

Es klingt unvorstellbar aber es gab mal eine Zeit, da waren Österreichs Politiker:innen und Religionsvertreter:innen gleichermaßen stolz auf die religiösen Freiheiten, die Muslim:innen im Land genossen. Manchen galt das “österreichische Modell” gar als Vorbild für ganz Europa. Schließlich ist der Islam bereits seit 1912 offiziell als Religionsgemeinschaft anerkannt. Ein Zustand, von dem die allermeisten muslimischen Menschen in Deutschland bis heute nur träumen können.

Sondergesetze für religiöse Minderheiten Teil 1

Doch die Zeiten ändern sich. Spätestens seitdem Sebastian Kurz die Gängelung und Kriminalisierung des muslimischen Bevölkerungsteils auf Platz eins seiner politischen Agenda gesetzt hat, geht es bergab mit der Religionsfreiheit in Österreich. Was gestern religiöse Grundrechte waren, gilt heute als Merkmal des “Politischen Islam”. Kaum ein Woche vergeht, ohne dass neue politische Forderungen, Verbote, Razzien oder Gesetzesinitiativen bekannt werden.

Diese Woche war es das “Antiterrorpaket“. Dieses sieht unter anderem eine Registrierungspflicht für Imame und mehr Kontrollmöglichkeiten gegenüber Moscheen vor. Um nicht sofort vom Verfassungsgerichtshof gekippt zu werden (wie letzte Woche das Kopftuchverbot), ist dort zwar nun doch nicht vom Straftatbestand “Politischer Islam” die Rede, stattdessen stellt das Gesetz die Teilnahme in einer „religiösen extremistische Verbindungen“ unter Strafe.

Worin sich dies von der ohnehin schon strafbaren Mitgliedschaft in einer „kriminellen Organisation“ oder „terroristischen Vereinigung“ unterscheidet, weiß keiner so genau. Auch nicht Kultusministerin Susanne Raab, die in diesem Interview von Armin Wolf mehr Fragen offen lässt als beantwortet.

Sondergesetze für religiöse Minderheiten Teil 2

Wo wir gerade bei Sondergesetzen für religiöse Minderheiten sind: EU-Staaten dürfen Juden und Muslimen rituelles Schlachten verbieten. Zu diesem Urteil kam der Europäische Gerichtshof am Donnerstag.

Jüdische und muslimische Organisationen waren von dem Urteil wenig begeistert. Groß war die Freude hingegen bei einigen AfD-Politikern, die kurzzeitig ihr Interesse für Tierschutz entdeckten. Man kennt das Phänomen, das bestimmte gesellschaftliche Probleme immer gerade relevant werden, wenn man sie Minderheiten in die Schuhe schieben kann, ja bereits von Themen wie Antisemitismus, Sexismus oder Jugendgewalt.

Echten Tierschützern schien die Nachricht hingegen ziemlich schnuppe zu sein. Das mag auch daran liegen, dass die Anzahl rituell geschlachteterer Tiere in Deutschland selbst dann noch im Promillebereich liegt, wenn man nur die Tiere betrachtet, die ohne Betäubung getötet werden.

So wurden in den Jahren 2014/2015 in Deutschland 4.322 Ziegen, Schafe und Rinder aus religiösen Gründen betäubungslos geschlachtet. Die Anzahl der Schweine, die im selben Zeitraum aufgrund technischen und/ oder menschlichen Versagens ohne Betäubung geschlachtet wurden, beläuft sich auf über 3.600.000. Dazu kommen noch rund 45.000.0000 betäubungslos geschredderte Küken, einige Hundert Millionen Hühner, Rinder und Schweine, denen betäubungslos die Schnäbel, Schwänze und Hoden abgeschnitten werden und und und…

Wem also wirklich am Wohl der Tiere gelegen ist, dem bietet der Einsatz für bessere Haltungs- und Schlachtbedingungen, konsequentere Kontrollen oder ein komplettes Ende der Massentierhaltung wesentlich wirkungsvollere Aktionsfelder als der Kampf gegen religiöse Grundrechte.

Was man in Berlin darf

Wer sich für gestohlene Kunstschätze interessiert, kam diese Woche in Berlin gleich zweimal auf seine Kosten. In Neukölln wurde einer der Verdächtigen des Kunstdiebstahls vom Dresdner Grünen Gewölbe geschnappt. In Mitte eröffnete unterdessen das Humboldt Forum aka Berliner Schloss.

Die Idee, Mitten in Berlin für über 600 Millionen Euro ein Schloss aus der Kolonialzeit wieder aufzubauen, um darin koloniale Raubkunst auszustellen, stieß in Berlin ja noch nie so richtig auf Begeisterung. Die Kolonialherrenattitüde, mit der die Verantwortlichen auch jetzt wieder Restitutionsforderungen der nigerianischen Regierung begegneten, noch weniger.

Erfreulich war zumindest, dass viele Medien die Gelegenheit nutzten, um auf damaliges und heutiges Unrecht aufmerksam zu machen. Lesenswert ist zum Beispiel dieses Interview mit Kuratorin Dr. Mahret Ifeoma Kupka, die unter anderem mit dem Mythos aufräumt, Afrikaner wären ja sowieso nicht in der Lage, sich um ihr kulturelles Erbe zu kümmern. Darüber, wie schwer der Kampf um eine Rückgabe kolonialer Raubkunst ist, informiert dieses schöne BBC-Feature.

Interessant und unterhaltsam sind auch die Einblicke, die Kunsthistorikerin und Raubkunst-Expertin Bénédicte Savoy bei Böhmermann in die europäische Museumswelt gibt.


Was man in Berlin nicht darf

Während das Ausstellen kolonialer Raubkunst in Berlin also nach wie vor kein Problem ist, wäre der Vortrag eines Kolonialismusforschers zur südafrikanischen Apartheid im Humboldt Forum undenkbar. Zumindest, wenn er die Apartheid zuvor irgendwann mal mit der israelischen Besatzung über die Palästinenser verglichen hätte.

Auftritte solcher Personen in öffentlichen Räumen untersagt seit 2019 die sogenannte BDS-Resolution des Bundestages. In der Theorie soll diese eigentlich Antisemitismus eindämmen, in der Praxis führt sie hingegen zu Kampagnen und Veranstaltungsabsagen gegenüber allem und jedem.

Auch die Riege der Kritiker der Bundestagsresolution ist mittlerweile schon ziemlich lang; sie reicht von Amnesty über verschiedene UN-Organisationen bis hin zu hunderten jüdischen und israelischen Wissenschaftler. Diese Woche haben sich nun auch einige Hunderte deutsche Theater-Intendant:innen, Museumsdirektor:innen und Wissenschaftler:innen zu Wort gemeldet. In ihrer „Initiative GG 5.3 Weltoffenheit“ schreiben sie:

Da wir den kulturellen und wissenschaftlichen Austausch für grundlegend halten, lehnen wir den Boykott Israels durch den BDS ab. Gleichzeitig halten wir auch die Logik des Boykotts, die die BDS-Resolution des Bundestages ausgelöst hat, für gefährlich. Unter Berufung auf diese Resolution werden durch missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs wichtige Stimmen beiseite gedrängt und kritische Positionen verzerrt dargestellt.

Was auf die Warnung vor “missbräuchlichen Antisemitismusvorwürfen” folgte? Missbräuchliche Antisemitismusvorwüfe. Zumindest in einigen Springer-Medien. Die Debatte brachte aber auch viele sehr lesenswerte Beiträge hervor. Wenn ihr nur einen Text aus diesem Wochenrückblick lest, dann bitte diesen. Und dann vielleicht doch auch noch diesen. Und falls ihr mal hören wollt, was echte BDS-Aktivist:innen zu all dem sagen, hätte ich hier noch dieses Interview.

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