Zustände wie auf diesem Foto wird es auch in Zukunft in Berlin nicht geben. Freilich war die Zahl an Polizisten, die die traditionelle Kopfbedeckung der Sikh – den Dastar – trugen, auch schon vor dem Berliner Neutralitätsgesetz überschaubar. Ein paar mehr Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes dürften hingegen vom Verbot des Kopftuches betroffen sein.
Berlins CDU-Innensenator Frank Henkel hatte des Gesetz überprüft, welches Lehrer-, Richter- und PolizistInnen das Tragen religiöser Symbole verbietet. Nötig war das geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht ein Kopftuch-Verbot an den Schulen NRWs für grundgesetzwidrig erklärte. In Berlin gilt das Neutralitätsgesetz dennoch weiter, denn es seien – so Henkel am Montag – “alle Glaubens- und Weltanschauungsrichtungen unterschiedslos” betroffen. Und auch Berlins SPD-Bürgermeister Michael Müller versicherte, dass es sich beim Neutralitätsgesetz um kein »Anti-Kopftuchgesetz« handle.
Blöd nur, wenn die eine Hälfte des SPD Vorstandes nicht weiß, was die andere gegen Kopftücher hat. Denn diese hatte kürzlich den 17.500 Berliner SPD-Mitgliedern einen Katalog mit Fragen zur zukünftigen politischen Ausrichtung der Partei zugeschickt. Dort findet sich auch die Frage nach religiöser Neutralität, nur diesmal mit Kopftuch:
»Soll die religiöse Neutralität in hoheitlichen Bereichen des Staates beibehalten werden, so dass zum Beispiel auch Lehrerinnen, Richterinnen und Polizistinnen weiterhin kein Kopftuch tragen dürfen?«
Geht es beim Berliner Neutralitätsgesetz also vielleicht doch nicht darum, unsere Kinder gleichermaßen vor dem Anblick von Kipas, Dastars, Epanokalimavkions, Mantillas, Kufiyas, Saris und Kopftüchern zu schützen? Und was würde dann das Bundesverfassungsgericht dazu sagen? Denn dieses hatte im Januar dieses Jahres geurteilt:
Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar.
Und nicht nur das. Selbst wenn Berliner Politiker tatsächlich im Kopf hatten, Demonstranten vor dem Anblick Dastar-tragender Bereitschaftspolizisten zu bewahren, kommt das Neutralitätsgesetz wohl nicht am Verfassungsgericht vorbei. Denn dieses urteilte außerdem, dass…
von einer äußeren religiösen Bekundung nicht nur eine abstrakte, sondern eine hinreichend konkrete Gefahr der Beeinträchtigung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralität ausgehen muss, um ein Verbot zu rechtfertigen.
Und noch grundsätzlicher:
“Die dem Staat gebotene weltanschaulich-religiöse Neutralität ist nicht als eine distanzierende im Sinne einer strikten Trennung von Staat und Kirche zu verstehen, sondern als eine offene und übergreifende, die Glaubensfreiheit für alle Bekenntnisse gleichermaßen fördernde Haltung.”
Nach dem Neutralitätsverständnis des Bundesverfassungsgerichts sorgt das Berliner Neutralitätsgesetz also für das Gegenteil von Neutralität. Diese bedeute, das Tragen von Kopftüchern, Mantillas etc. gleichermaßen zu ermöglichen und nicht zu verbieten. Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass die Karlsruher Richter irgendwann die Neutralität zurück in die Köpfe Berliner Politiker und auf die Köpfe Berliner Lehrerinnen tragen.
Untätig müssen die Bewahrer staatlicher Neutralität nach Berliner Verständnis dennoch nicht bleiben. Schließlich gibt gibt es noch tausende Träger religiöser Symbole in deutschen Schulen, Gerichtssälen und Amtsstuben, deren Religionsfreiheit nicht vom Grundgesetz geschützt wird: die Wände, an denen Kruzifixe hängen.
Aufmacher-Foto: Antônio Milena/ CC3-Lizenz
2 Kommentare On Keine Neutralität im Kopf
Was ist so schlimm an dieser Art religiöser Diskriminierung? Dieses Land hat nun mal auch einen hohen Anteil an Atheisten. Ich verstehe die Randbemerkung vollkommen, aber statt darauf zu pochen, dass Kopftücher gefälligst erlaubt sein sollen, solange da Kruzifixe rumhängen, könnte man auch gegen die Kruzifixe rebellieren… Ich persönlich will nicht dass RichterInnen so religiös sind, dass sie es für nötig halten, ihre Symbole öffentlich beim Job zur Schau stellen. Wer das unbedingt nötig hat, hat in so ner Position tatsächlich nix verloren und den Schuss nicht gehört. Durch das Verbot werden derartig stark religiöse Menschen bei diesen Berufsgruppen aussortiert und das finde ich sinnvoll. Egal ob Christ oder Moslem oder sonst was.
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